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Benutzerordnung

Um einen ordentlichen Verleihbetrieb gewährleisten zu können, braucht es einige Regeln, die in dieser Benutzerordnung formuliert sind:

Einschreibung

Die Einschreibung als Leser/in erfolgt persönlich. Kinder bis zum 14. Lebensjahr benötigen die Unterschrift der/s Erziehungsberechtigten. Jede/r Bibliotheksbenutzer/in anerkennt mit seiner/ihrer Unterschrift die jeweils gültige Benutzerordnung und erklärt sich mit der
EDV-Erfassung der persönlichen Daten im Sinn der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einverstanden.

Entlehnung

Die Entlehnung sowie die gesamte Bibliotheksverwaltung erfolgt EDV-gestützt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die entliehenen Medien nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Sie dürfen im Sinne der geltenden Lizenzbestimmungen weder weiterverliehen noch vervielfältigt werden. Insbesondere gilt dies für Video- und Musikkassetten, CDs, CD-ROMs und DVDs. Ein öffentliches Abspielen, ein Weiterverleih und Kopieren sind nicht erlaubt.
Wir können nicht garantieren, dass alle Funktionen einer CD-Rom auf jeder Hardware ausführbar sind. Die Systemvoraussetzungen finden Sie jeweils auf der CD-Hülle. Für eventuell entstehende Schäden am PC übernehmen wir keine Haftung.

Behandlung der Medien

Ein sorgfältiger Umgang mit den Medien ist eine Selbstverständlichkeit. Medien, die beschmutzt, beschädigt oder verloren wurden, müssen ersetzt werden. Die Art und Höhe des Ersatzes wird einvernehmlich festgelegt.
Wir ersuchen, Reparaturen an beschädigten Medien nicht selbst vorzunehmen, da diese mit Spezialmaterialen (keinesfalls mit Tixo) gemacht werden müssen. Bitte melden Sie etwaige Beschädigungen bei dem/r diensthabenden Bibliothekar/in.
Videokassetten und Musikkassetten sind vor der R ückgabe zurückzuspulen.

Entlehnfristen

Die Entlehnfrist beträgt drei Wochen, für DVDs 1 Woche.
Die erste zu entrichtende Verleihgebühr gilt für diese Fristen, auch wenn die Medien früher zurückgebracht werden sollten.
Eine Verlängerung ist auf Wunsch möglich - entweder bereits im vorhinein oder nach Ablauf der ersten Verleihfrist, telefonisch oder persönlich. Durch eine Verlängerung erhöht sich die Verleihgebühr um die jeweilige Wochengebühr.
Sofern die von Ihnen gewünschten Medien bereits entliehen sind, k önnen Sie die Medien reservieren lassen.

Sonstige Bestimmungen

Die Bibliothekarinnen sind berechtigt, Kindern und Jugendlichen für sie nicht geeignete Medien nicht aus zu folgen. Wir ersuchen Sie, uns Namen- oder Adressänderungen Ihrerseits bekannt zu geben. Eventuelle Änderungen der Öffnungszeiten und/oder der Gebührenordnung behalten wir uns vor.