Bibliotheksordnung
Die Bibliothek Eidenberg ist öffentlich und steht den Benutzerinnen/Benutzern unter Beachtung der Bibliotheksordnung zur Entlehnung der Medien zur Verfügung. Es werden Medien wie Bücher, Spiele, Zeitschriften und audio-visuelle Medien zum Verleih angeboten. Die Bibliotheksordnung dient zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Bibliotheksbetriebes.
Einschreibung
Die Einschreibung als Leser/in erfolgt persönlich. Kinder bis zum 14. Lebensjahr benötigen die Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten. Jede/r Bibliotheksbenutzer/in anerkennt mit seiner/ihrer Unterschrift die Bibliotheksordnung und erklärt sich mit der EDV-mäßigen Erfassung der persönlichen Daten im Sinn der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es wird eine Leser/innen-Nummer vergeben. Diese berechtigt zur Entlehnung von Medien in der Bibliothek Eidenberg.
Entlehnung
Die Entlehnung sowie die gesamte Bibliotheksverwaltung erfolgt EDV-unterstützt. Es wird darauf hingewiesen, dass die entliehenen Medien und Spiele nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Sie dürfen im Sinne der geltenden Lizenzbestimmungen weder weiter verliehen noch vervielfältigt werden. Insbesondere gilt dies für die audio-visuellen Medien. Ein öffentliches Abspielen, ein Weiterverleih oder Kopieren sind nicht erlaubt. Es wird nicht garantiert, dass alle Funktionen einer CD/DVD auf jeder Hard- und Software ausführbar sind. Die Systemvoraussetzungen sind auf der jeweiligen Hülle zu finden. Für eventuelle Schäden am PC wird keine Haftung übernommen.
Entlehnfristen
Die Zahl der Entlehnungen ist grundsätzlich nicht beschränkt. Es liegt im Interesse der Bibliothek, dass alle Medien möglichst viel im Umlauf sind. Die Entlehnfrist beträgt grundsätzlich drei Wochen und für DVD´s eine Woche. Eine Verlängerung ist möglich, sofern für diese Medien keine Vormerkung vorliegt. Verlängerungen können persönlich, schriftlich, per E-Mail oder telefonisch in der Bibliothek angemeldet werden. Es wird ersucht, einen Verlängerungswunsch vor Ablauf der Entlehnfrist bekannt zu geben. Im Falle der Nichteinhaltung der Entlehnfristen erfolgt eine Mahngebühr.
Digitale Bibliothek
Die in der Bibliothek Eidenberg registrierten Jahreskarten-Besitzer/innen haben kostenlos Online-Zugriff auf die elektronischen Medien der Digitalen Bibliothek OÖ. Ausleihe und Rückgabe sind kostenlos, die Rücknahme der Medien erfolgt automatisch. Auf Anfrage erhalten die Bibliotheksbenutzer/innen die Zugangsdaten in der Bibliothek ausgehändigt. Der Zugang erfolgt auf www.media2go.at. In der „Onleihe“ gelten die „Allgemeinen Benutzungsbedingungen der divibib GmbH“ für das digitale Ausleihen von Inhalten aus der „Onleihe“ und die „Datenschutzerklärungen der divibib GmbH“ für die Nutzung der „Onleihe“. Das Angebot gilt, solange die Bibliothek Eidenberg teilnehmende Bibliothek der Digitalen Bibliothek OÖ ist.
Entlehngebühren
Die für die Entlehnung von Medien zu entrichtenden Gebühren sowie allfällige Mahngebühren sind in der Gebührenordnung aufgelistet, die Teil dieser Benutzerordnung ist.
Ordnung in der Bibliothek
Die Medien stehen nach Themenbereichen und innerhalb derer alphabetisch nach Signatur (z. B. Name der Autorin/des Autors) geordnet in den Regalen. Jede/r Benutzer/in kann selbst in den Regalen suchen. Die Bibliothekarin/der Bibliothekar ist aber gerne bereit, bei der Suche zu helfen und zu beraten. Die Rückstellung der Medien ist Aufgabe der Bibliothekarin/des Bibliothekars. Alle Bibliotheksbenutzer/innen haben sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden. Die Bibliothek übernimmt für in ihren Räumlichkeiten beschädigte, liegen gelassene, verloren gegangene oder auf sonstige Weise abhanden gekommene Gegenstände der Bibliotheksbenutzer/innen keine Haftung.
Behandlung der Medien
Ein sorgfältiger Umgang mit den Medien ist eine Selbstverständlichkeit. Medien, die beschmutzt, beschädigt oder verloren wurden, müssen ersetzt werden. Wiederbeschaffungskosten werden mit der Bibliotheksleitung vereinbart.
Sonstige Bestimmungen
Es wird ersucht, Namens- oder Adressänderungen der Nutzer/innen bekannt zu geben. Die Bibliothekarinnen/Bibliothekare sind berechtigt, Kindern und Jugendlichen für sie nicht geeignete Medien nicht auszufolgen. Besondere Medienwünsche können jederzeit beim Bibliotheksteam deponiert werden und werden nach Möglichkeit besorgt.
Dateneinsicht und Datenschutz
Das Bibliotheksteam verpflichtet sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen.